Fortbildungszertifikat

Mit Inkrafttreten der Richtlinien zum Erwerb eines freiwilligen Fortbildungszertifikats wurde allen pharmazeutisch tätigen Mitarbeitenden in Schleswig-Holstein die Möglichkeit eröffnet, ihre Fortbildungsaktivitäten zu dokumentieren und mithilfe des Fortbildungszertifikats nachzuweisen. Die Punktefortbildung der Apothekerkammer Schleswig-Holsteinn gilt als Angebot und beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Das Fortbildungszertifikat dient jedem Einzelnen als Nachweis der persönlichen Fortbildungsaktivitäten aber auch dem Berufsstand in seiner Gesamtheit als Bestätigung des Qualitätsbewusstseins.

Das Sammeln von Fortbildungspunkten wird belohnt! Für Inhaber/innen eines gültigen Fortbildungszertifikats gilt eine 25%ige Reduzierung der Teilnahmegebühr von Fortbildungsveranstaltungen.

 

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