Mit Inkrafttreten der Richtlinien eines freiwilligen Fortbildungszertifikates, wurde allen pharmazeutisch tätigen Mitarbeitern in Schleswig-Holstein die Möglichkeit eröffnet, ihre Fortbildungsaktivitäten zu dokumentieren und mithilfe des Fortbildungszertifikats nachzuweisen. Die Punktefortbildung der Apothekerkammer gilt als Angebot und beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Das Fortbildungszertifikat dient jedem Einzelnen als Nachweis seiner persönlichen Fortbildungsaktivitäten aber auch dem Berufsstand in seiner Gesamtheit als Bestätigung des Qualitätsbewusstseins.
Das Sammeln von Fortbildungspunkten wird belohnt!!! Für Inhaber eines gültigen Fortbildungszertifikates gilt eine 25%ige Reduzierung der Teilnahmegebühr von Fortbildungsveranstaltungen.